Eurocartex und Datenschutzgrundverordung (GDS-GVO)

Ab 25. Mai ist die europäische Datenschutzverordnung („GDS- GVO – General Data Protection Regulation“) in Kraft getreten.
Dem nationalen Trend entgegenlaufend hat die Geschäftsführung von Eurocartex schon im Jahr 2017 die Anforderungen der europäischen Verordnung analysiert, die Risiken vom Datenschutz überprüft und ein Projekt zur Anpassung innerhalb der gesetzten Fristen erarbeitet und neue Verantwortungs- und Verhaltensprozeduren aufgestellt.
Schon Anfangs 2018 wurden Änderungen und Verbesserungen der Software zur Datenverarbeitung mit elektronischen Anlagen für die Firmensicherheit von der GDPR-Führung eingeführt.
Das Ziel 2019 ist die Beibehaltung vom „compliant“: der Schutz der personenbezogenen Datenverarbeitung der Kunden und Lieferanten, die Sorge für deren Speicherung innerhalb der EU und die Gewährleistung der Rechte in der Privatsphäre entsprechen der Datenschutzgrundverordnung und sind in vollem Umfang gewährleistet.